Auch wenn das Kältemittel R-134a ähnliche Eigenschaften wie das Kältemittel R-1234yf besitzt, dürfen Sie eine PKW-Klimaanlage nicht mit dem jeweils anderen Kältemittel befüllen. Abgesehen von der nicht vorhandenen Zulassung können Schäden an Bauteilen der Klimaanlage entstehen.